Die Datenschützer haben den Verdacht, dass Facebook die Nutzer hinterlistig dazu verleiten wolle, mehr Informationen als gewollt öffentlich zu machen. Die neuen Privatsphäre-Einstellungen entsprächen nicht den Erwartungen der Nutzer, verringerten den Schutz der Privatsphäre und widersprächen auch Facebooks eigenen Ansprüchen. Das Geschäftsgebahren sei unfair und irreführend und müsse daher gemäß Abschnitt 5 des Federal Trade Commission Act untersucht werden. Facebook müsse seine Änderungen rückgängig machen.
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